6.9.2024 - Nachträgliche Bewilligung von Urlaub – Hinweise zur korrekten Anmeldung
Für eine reibungslose Erfassung des genehmigten Urlaubs in das Anwesenheitsmodul ist es notwendig, Urlaubsanträge im Voraus oder spätestens am jeweiligen Tag einzureichen und zu genehmigen.
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, als einen nachträglichen Urlaubsantrag zu stellen (oder eine ähnliche Art, die im Urlaubsmodul beantragt werden kann – Arzt, Krankheit, Homeoffice usw.) und der Benutzer die in Präsenz geleisteten Stunden für den Tag/die Tage bereits protokolliert hat, ist es immer notwendig, die abgeschlossene Präsenzveranstaltung für den Tag zu löschen und dann Urlaub zu beantragen.
Wenn der Benutzer die im Voraus gearbeiteten Stunden nicht löscht, wird der Urlaub nach dem Ausfüllen des Anwesenheitsprotokolls (z. B. nach bis zu 8 Stunden Arbeitszeit) eingetragen.
Dies ist insbesondere bei der Nutzung der Funktion "Vorausgefüllte Arbeitszeiten" zu beachten, bei der die Arbeitszeiten täglich automatisch für den Nutzer erfasst werden.